Über Multitasking & Tausendsassas

Mal angenommen: Wäre das Schweizer Taschenmesser eine Maschine:

Was für eine Maschine wäre es, wie lautete ihre Warenbezeichnung?

...Und nicht zu letzt die Tarifierungsfrage - Welcher HS-Code wäre der Richtige?

Bildquelle: Victorinox AG



Multitasking



"Er/Sie ist eine Maschine - und was für eine!“ 🗯️

So oder sinngemäss äussert sich - halbwegs im Scherz - der Gedanke, wenn wir mit Mitmenschen mit anscheinender Multitasking-Begabung konfrontiert sind - im (Berufs-)alltag oder etwa im Fitnesscenter.

Vielleicht einhergehend mit einem kollegialen Schulterklopfer, freundlichem Grinsen oder einer Spur leisen Neids.


Multitasking schafft ein Bild von einer Person, die auf mehreren unterschiedlichen Ebenen simultan performt, und das qualitativ hoch; Aufgaben verschiedenster Art gleichzeitig, parallel oder im schnellen Wechsel erledigt.


Klar können Menschen priorisieren, und zielgenau Aufgaben erledigen. Auch zeiteffizient und genau arbeiten, klar - geht alles.

Aber alles gemeinsam?

Ich persönlich glaube ja, dass Multitasking ohne Qualitätseinbussen ein Mythos ist, ohne meinen Mitmenschen ihre Qualitäten abzureden ;-) 

Das wäre ja...

....Eine regelrechte Maschine.

Ja. Aber was für eine?


Für diese Frage verändern wir den Kontext: Weg vom Menschsein, hin zu blosser Technik. 


Wäre das funktionale Schweizer Taschenmesser eine Maschine, die alle Funktionen nacheinander oder gleichzeitig ausführen könnte: Was für eine Maschine wäre das, wie lautet ihre Warenbezeichnung?

Und: wie würde sie tarifiert werden? Als eine Schneidemaschine, Sägemaschine, ein Präzisionsgerät, oder gar als ein Flaschenöffnungsgadget? 

📍Ein Taschenmesser symbolisiert verschiedene zweckmässige Funktionen in einem Gerät, die perfekte Steilvorlage also für den HS-Abschnitt XVI. Zudem steht das Schweizer Taschenmesser für Präzision, auch das ist unabdingbar in der Handhabung des Harmonisierten Systems -  Auf gehts zum Kern des Blogs 🤠!



Tarifierung: Maschinelle Tausendsassas im Harmonisierten System


Auch im Harmonisierten System geniessen Multitasking-Maschinen eine besondere Achtung.

Dabei wird kategorisch unterschieden zwischen:


  • "Mehrzweckmaschinen resp. Multifunktionsmaschinen"
  • "Kombinationen von Maschinen auf einheitlichem Maschinenblock (nachfolgend abgekürzt: "Kombinationsmaschine" genannt)
  • "Funktionellen Einheiten"


Diese Unterscheidung ist für die weiterführende Tarifierung unerlässlich, weshalb sie - gemessen an ihrer Bedeutung - mehr Zeilen verdient, als die zugrundeliegende Anmerkung 3 und 4 zu Abschnitt XVI des HS liefert: 


Da sind die Erläuterungen zum HS deutlich satter an Zeilen. Und noch mehr Sättigung, nicht nur nach Zeilen, sondern vielmehr nach Klarheit, bringt euch hoffentlich dieser Blog.

🫆Der Schlüssel für die Tarifierung solcher multifunktionalen Maschinen, ist das Erkennen der entscheidenden Merkmale dieser drei verschiedenen Kategorien. Mit Hilfe von praktischen Beispielen versucht der HS-Blog diese typischen Merkmale der unterschiedlichen Kategorien bestmöglich erkennbar zu veranschaulichen:


"Mehrzweckmaschine/Multifunktionsmaschine" | Anm. 3 zu XVI

📌Beispiel: Handelsübliche Multifunktionsdrucker für Grossbüros oder Privatgebrauch mit folgenden Funktionen:

Drucken, Scannen, Heften.

Alle drei Funktionen geschehen unabhängig voneinander. Die Hauptfunktion geht klar hervor: Drucken. Die anderen Funktionen sind nebensächlich, ergänzend. Das Gerät wird gekauft, weil es zum Drucken benötigt wird (Heften kann man nötigenfalls manuell und auch zum Scannen gibt es mittlerweile tolle Apps auf dem Mobiltelefon - Scannen und heften sind somit Nebenfunktionen) Der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI zufolge wird ein solcher Multifunktionsdrucker schlichtwegs als Drucker tarifiert.


"Kombinationsmaschine" | Anm. 3 zu XVI

📌Beispiel: Spezialindustriemaschine - Eine zur Reinigung für eine speziell sensible Umgebung eigens entwickelte Maschine. Die Maschine vereint alle für die Erfüllung des Zwecks benötigte Funktionen (Luftdruckerzeugung durch Kompressor, Antrieb durch Motor, Tank mit Reinigungsflüssigkeit, Spritzfunktion durch Pumpe mit Ventil, Schlauch Spritzverteilerdüse, -Reinigungsaufsätzen etc., Druckanzeige etc.) auf einer gemeinsamen Anlage, einem sog. einheitlichen Maschinenblock.

Die Funktionen werden auf dem einheitlichen Maschinenblock nacheinander oder gleichzeitig ausgeführt und ergänzen sich typischerweise.

Diese Vereinigung auf einer einzigen Maschine zeichnet sich aus durch Zusammen- oder Aneinanderbauen der einzelnen Maschinen oder Geräte aus, sowie durch die Befestigung auf einer/einem gemeinsamen Grundplatte, Gestell, Träger, Rahmen oder alternativ, wenn die einzelnen Maschinen oder Geräte in einem gemeinsamen Gehäuse oder gemeinsamer Verschalung aufgemacht sind.

In diesem Beispiel ist die für die Tarifierung entscheidende Eigenschaft die Reinigungsfunktion, die der eines (auf das sensible Anwendungsgebiet spezialisierten) Hochdruckreinigers ähnlich ist.


➡️ Die Tarifeinreihung von Mehrzweckmaschinen / Multifunktionsmaschinen und Kombinationsmaschinen richtet sich nach der charakterisierenden Hauptfunktion, sprich nach Wortlaut der Anm. 3 zu Abschnitt XVI des HS: "nach der das ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit".

Ist diese nicht oder nicht klar eurierbar, so kommt Allgemeine Vorschrift 3 des Harmonisieren Systems (worauf in diesem Blog nicht weiter eingegangen wird) zum Zuge, wonach die tarifierungsrelevante Eigenschaft nach drei verschiedenen Methoden in besagter Vorschrift festgelegter Reihenfolge ausgemacht wird.


"Funktionelle Einheit" | Anm. 4 zu XVI

📌Beispiel: Herstellungsanlage für industrielle Nahrungsmittelzubereitung, bestehend aus drei Geräten: Portioniergerät, Mischgerät, Kochgerät. Alle Geräte der Anlage sind einzeln für eine Funktion zuständig, unabhängig funktionierend und stehen einzeln auf dem Boden der Industriehalle. Sie sind durch ein Förderband, sowie durch entsprechende elektische Kabel und Schläuche miteinander verbunden.

Eine solche "Funktionelle Einheit" im Sinne der Anm. 4 zu Abschn. XVI liegt vor, wenn eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus verschiedenen Einzelelementen besteht, die dazu hergerichtet sind, gemeinsam eine genau bestimmte, durch eine der Nummern des Kapitels 84 oder noch häufiger des Kapitels 85 erfasste Funktion zu verrichten.

Im Falle dieser Herstellungsanlage im genannten Beispiel: Gemeinsam erfüllen die einzelnen Elemente nacheinander die Arbeitsschritte, welche es zum Zweck der industriellen Nahrungsmittelherstellung (Produkt: fertige Nahrungsmittelzubereitung) benötigt.


➡️ Nach diesem Zweck richtet sich auch die Tarifierung, gestützt auf Anm. 4 zu XVI:

Nach der eigentlichen durch das Ganze ausgeführte Funktion, zu deren Zweck die Elemente zusammen verbunden wurden. Mit anderen Worten: Tarifierung erfolgt der Funktion des Ganzen entsprechend, ohne auf die einzelnen Teilfunktionen Rücksicht zu nehmen.

Für die Nahrungsmittelherstellung gibt es insbesondere im Kap. 84 mehrere in Frage kommenden Tarifnummern, wobei die Tarifierung im Detail abschliessend anhand der Eigenschaften der Anlage geprüft werden muss.




Zurück zum klassischen multifunktionalem Schweizer Taschenmesser

(umgangssprachlich: Sackmesser, Sackhebel etc. genannt)


Richtiger HS-Code des multifunktionalen Taschenmessers ist übrigens: 

8211.93

Begründet mit: AV 1 / AV 3 b) / AV6,  Anm 1 a) Kap 82,

Ausschluss: Anm. 1 k) zu XVI, Anm. 3 zu 82.


Warum es höchstwahrscheinlich nicht mehr zu 8211.93 gehört, wenn es nebst den üblichen Dingen wie Korkenzieher und Feile auch noch Löffel vereinen würde...

... erfährt ihr gerne im Direktkontakt mit HS-Code Support und mit etwas Glück am nächsten Tarifierungsseminar :-). 


Auch wenn das Taschenmesser ziemlich Augenscheinlich keine typische  "Maschine" gem. Anmerkung 5 zu Abschn. XVI darstellt:

Das Beispiel des Taschenmessers ermahnt am Ende des Blogs dazu, alle anderen Anmerkungen des Harmonisierten Systems, bei Maschinen insbesondere die des Abschnitts XVI, sowie die der darin enthaltenen Kapitel 84 und 85 zu berücksichtigen, so wie auch die Abgrenzung zum Kapitel 82 beispielsweise, wie es die Anm. 1k zu XVI vorgibt.


➡️ Die Anmerkungen 3 und 4 zum Abschnitt XVI sollten somit nie alleine resp. nie isoliert betrachtet werden - Bei der Einreihung von Maschinen und Teilen davon kommen eine Vielzahl von Anmerkungen zum Einsatz, die die Tarifeinreihung einer bestimmten Maschinenart vorschreiben können.


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