Huhn-Ei-Frage im “Swissness-Recht”?

Kurz vor Ostern rücken wir ein Küken in das Licht der Swissnessfrage:



Sind in der Schweiz geschlüpfte Legehennen oder Hühner für die Pouletfleisch- respektive Eierproduktion automatisch “Schweizerisch” nach geltendem Recht?


Wie viel Schweiz ist drin, wenn Schweiz draufsteht?🇨🇭


Diese Frage beschäftigte im März dieses Jahres zahlreiche Schweizer Unternehmen in Bezug auf "Swissness".

Hintergrund: Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat die Praxis zur Verwendung des Schweizerkreuzes auf Industriegütern gelockert.

Die Sneaker-Firma On AG hat einen vorangehenden Streit ums Schweizerkreuz gewonnen: Die IGE kennt die durch die hiesige Entwicklung angefallene Wertschöpfung in der Schweiz an - was insbesondere in der Schweizer Schuh-Industrie für Unruhe sorgt. Das heisst: Neu ist sog. "Swiss Engineering" für die legale Platzierung des Schweizerkreuzes auf den Produkten ausreichend - trotz Herstellung des Produkts im Ausland. 


Kurz vor Ostern rücken wir ein Küken 🐣 in das Licht der Swissnessfrage:


Sind in der Schweiz geschlüpfte junge Legehennen oder Hühner für die Pouletfleisch- respektive Eierproduktion automatisch “Schweizerisch” nach geltendem Recht?


➡️ Stammen die bunt bemalten Schweizer Ostereier von Schweizer Hühnern?


Bei dieser Herkunftsfrage zeigt sich ein isolierter aber interessanter Anwendungsfall (welcher mit neuesten Gen-Tech Forschungsansätzen künftig noch interessanter werden dürfte):


Das Fleisch oder Eier spendende Huhn hat möglicherweise seine ganz eigene Migrationsgeschichte:

Praxisgemäss werden nicht alle in der Schweiz geschlüpften Küken auch in der Schweiz befruchtet - Sprich, im Ausland befruchtete Hühnereier werden importiert (mit dem HS-Code 0407.11), i.d.R. aus benachbarten EU-Ländern.



Bildquelle: www.tares.ch

Ausschnitt aus dem Zolltarifverzeichnis der Schweiz zu HS-Code 0407.11.



🐔 Ist das (aus dem importierten Ei) in der Schweiz geschlüpfte Küken ein Schweizer Huhn nach geltendem Recht?





Bildquelle: ChatGPT

Die paradoxe und etwas andere Huhn-Ei-Frage:

Intuitiv dürfte Schlupf in der Schweiz ausreichen, doch wie sieht das rechtlich aus?


Hierzulande zerbricht sich kaum jemand tatsächlich den Kopf darüber, weil es schlichtwegs kein lohnenswertes Geschäftsmodell ist, befruchtete Hühnereier in der Schweiz schlüpfen zu lassen, um die Jungtiere anschliessend wieder über eine Zollgrenze zu verbringen - Daher beleuchtet dieser Blog die Frage bewusst nicht aus dem Blickwinkel des präferenziellen oder nichtpräferenziellen Ursprungs.


Stattdessen geht es in diesem Blog um die Herkunftsangabe Schweiz oder die Anbringung des Schweizerkreuzes auf dem Produkt, und somit um das Spannungsfeld zwischen Marketingpotential und Konsumentenschutz.


Zwar ist das für "Swissness"-Labeling genutzte Schweizerkreuz als Herkuntsangabe vielmehr für die Eier oder das Fleisch des Huhns relevant für Marketingzwecke, als für das Huhn selbst - HS-Code Support lässt diese Frage jedoch nicht unbebrütet! 


🐓 Die Einordnung:

Das Schlüpfen  qualifiziert unser exemplarisches Jungtier rechtlich nicht, um als vollständig in der Schweiz gewonnenes Naturprodukt zu gelten.

Die Lösung liegt im (bio-)logischen Verlauf nach dem Schlupf: Wird das Küken nach dem Schlupf auch in der Schweiz aufgezogen respektive gehalten, erhält es berechtigterweise die Herkunftsangabe Schweiz nach Art. 48 a des Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz, MSchG).


Als entscheidender Schritt der herkunftsverleihenden "Herstellung" der Nutztiere wird die Aufzucht respektive der Ort, an dem die Tiere den überwiegenden Teil ihres Lebens verbringen, angeschaut, was übrigens auf alle lebenden Tierarten angewendet wird.

Irrelevant dabei: Das Herkunftsland der Gene oder das Land, in welchem das Ei vor dem Schlupf befruchtet wurde, als auch das Land in dem es schlüpft, sofern isoliert betrachtet, wie auch dasjenige Land,  in dem das Tier geschlachtet wird.


Mit etwas Fantasie setzen wir dieses Kükenparadoxon in den Vergleich zu den Schuhen, verbleibend im Zusammenhang der einleitend erwähnte Diskussion bezüglich der Rechtsanpassung: Entwickelt in der Schweiz, produziert im Ausland.

Schnell fällt auf: Die weltweite Arbeitsteilung beschäftigt und wirft Fragen auf!


Die Schuhe schlüpfen sozusagen zwar nicht in der Schweiz, aber die Produktgenetik, die befruchtete und gekeimte Idee bis zu deren theoretischen vollendeten Entwicklung, dagegen findet hier statt. Und damit ein bedeutender Teil der Wertschöpfung.



🇨🇭Reicht Innovation und Design aus der Schweiz aus?

Wie gehen wir mit Schutz des Werkplatzes Schweiz um?


Gerne verweise ich auf zwei Stimmen aus der Schweizer Schuh-Industrie:


👟"Für uns ist «Swiss Made» ein klares Bekenntnis.

Ein Versprechen an unsere Kundinnen und Kunden für Herkunft, Qualität und Verantwortung für Arbeitsplätze in der Schweiz.

Und genau dieses Versprechen wird aktuell aufgeweicht.

Der Werkplatz Schweiz dadurch schleichend entwertet.

Wir werden nicht einfach zuschauen.

Wir sind bereits im Austausch – politisch und rechtlich." 

Claudio Minder, CO-CEOvon kybun | Joya Switzerland


Auch andere Schweizer Schuhhersteller stimmen mit ein:

👟"Wir, die Künzli SwissSchuh AG, können auch von dieser neuen Regelung profitieren. 

Doch wir sind dagegen. Es wertet das Swiss Made massiv ab wenn wir das zu lassen.

Deshalb werden wir alle juristische Mittel ausschöpfen um diese Lex ON zu bodigen."

Roberto Martullo, CEO Künzli SwissSchuh AG.


Was denken Sie darüber?

 🔛 Es lebe die Diskussion über die Werte der Schweiz in Bezug auf den heimischen Wertschöpfungsstandort!



⚖️ Geltendes Recht für Herkunftsangaben in der Schweiz: 

Das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz, MSchG) bildet die Rechtsgrundlage der Swissness. 


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➡️Nicht zu verwechseln mit Ursprungsrecht, welches im grenzüberschreitenden Verkehr zollrechtlich angewendet werden:

Nichtpräferenzieller Ursprung: Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB) https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2008/271,

Präferenzieller Ursprung: Die jeweiligen Freihandelsabkommenhttps://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/dokumentation/richtlinien/d-30-freihandelsabkommen--zollpraeferenzen-und-warenursprung.html


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