Schreiben Sie Ihre Einkaufsliste in Zolltarifnummern? Wohl kaum. Der Bund tut das nämlich!
Alles über diesen sogenannten Pflichtlagerbestand und den altbekannten Slogan "Kluger Rat: Notvorrat" finden Sie in diesem HS-Blog.

Zucker in der Zuckerfabrik Aarberg BE: Der Bund verlangt, dass Zucker als Vorrat gelagert wird, damit er die Schweizer Industrie und Bevölkerung für drei Monate versorgen kann.
Dieser HS-Blog befasst sich für einmal nicht mit einem aussenpolitischen, sondern mit einem stärker innenpolitische verortetem Thema. Trotz dieser ungewohnten Perspektive spielt die Zolltarifierung eine entscheidende Rolle, wie es meistens der Fall ist, wenn Warengattungen präzise definiert werden müssen in gesetzlichen Grundlagen. Freuen Sie sich auf einen HS-Blog über die wohl wichtigste Einkaufsliste im ganzen Land!
⚠️ "Kluger Rat: Notvorrat". Damit hat in früheren Jahren der Bund die privaten Haushalte aktiv aufgerufen.
Haben Sie noch ein Lager mit Konserven, Trinkwasser und Kerzen, etc. zuhause für den Fall der Fälle einer möglichen Mangellage?
Die Schweiz selbst betreibt solche Notvorräte im ganz grossen Stil, in sogenannten Pflichtlagern.
Millenials, wie ich kennen diese Praktik eines privaten Notvorrats im Keller kaum mehr. Zu fern die Erinnerungen an vergangene Mangellagen oder Kriege, die unsere Grosseltern noch miterlebt oder übermittelt erhalten haben.
🌍 Steigt die Bedeutung dieser Notvorräte in der Zukunft wieder an, angesichts verschiedener Faktoren, welche die Versorgungslage aus dem Lot bringen können?
Diese Frage allein reicht als Anlass, um den Notvorrat des Bundes einmal zu durchleuchten in diesem HS-Blog, die sogenannten Pflichtlager:
Bereits nach dem ersten Weltkrieg legte man Getreidevorräte an. Das moderne Pflichtlagersystem jedoch, als Instrument zur wirtschaftlichen Landesversorgung, wurde vom Bundesrat in Auftrag gegeben in den Jahren nach dem zweiten Weltkrieg und seither stetig weiterentwickelt.
Durchdachter Mechanismus ⚙️
Ausgeklügeltes System dank geteilter Verantwortung: Der Bund schafft Rahmenbedingungen, die Privatwirtschaft ist jedoch für diesen "nationalen Notvorrat" verantwortlich: Der Bundesrat bestimmt in den Verordnungen was und in welchen Mengen, nach festgelegter Qualität eingelagert wird. Die Lagerhäuser selbst, sowie die eingelagerten Waren sind jedoch Eigentum privater Unternehmen, welche mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) Pflichtlagerverträge eingegangen sind.
Dieses Privateigentum der gelagerten Waren ist ein zentrales Merkmal im Pflichtlagersystem und erlaubt die marktwirtschaftliche Nutzung dieser Produkte. Dank regelmässigem Umschlag der Pflichtlagerwaren werden und Verkauf über die normalen Absatzkanäle wird dieser besondere "nationale Notvorrat" stets frisch gehalten. Im Verkaufspreis inbegriffen: Ein Beitrag zur Finanzierung dieses Pflichtlagersystems.
Somit bezahlt indirekt jeder Privathaushalt beim Kauf von Mehl oder Speiseöl beispielsweise, einen ganz kleinen Beitrag dazu.
Die Pflichtlager werden periodisch überprüft auf die Einhaltung der vorgegebenen Pflichten bezüglich Lagermengen, Lagerqualität, Umschlagzyklen und weitere Auflagen.
Die für den Pflichtlagervorrat bereitstehenden finanziellen Mittel werden über Garantiefonds zweckgebunden geregelt und mithilfe privatrechtlicher Organisationen verwaltet. Diese Organisationen sind nebst ihrer Aufgabe zur Verwaltung der Fonds auch Bewilligungsstellen für den Import und stehen in engem Austausch mit den Importeuren, da häufig die Warengattungen auch einer Generalbewilligung unterliegen. Diese wirtschaftliche Verflechtung von Bund und Privatwirtschaft bringt im Krisenfall auch den Vorteil, dass Kontakte und Zugang zu Beschaffungskanälen bestehen.
Gesetzlich verankert ist das Pflichtlagersystem im Landesversorgungsgesetz (LVG), sowie in diversen Pflichtlagerverordnungen für verschiedene Warengattungen wie z.B. Nahrungs- und Futtermittel, Arznei, Düngemittel, Saatgut, Treibstoffe, etc.
Zolltarifnummer als Einkaufsliste für den Notvorrat 🛒
In diesen Pflichtlagerverordnungen sind die einzulagernden Waren und ihre Mengen klar definiert - nicht mit Worten wie auf Omas Einkaufszettel, sondern auf Grundlage des HS-Codes, sowie der schweizerischen Unternummer beim Import, sprich: Auf Grundlage der Schweizerischen Zolltarifnummer.
Mit darauf: Zucker.
Im Zusammenhang mit Notvorrat irritiert das zu Recht, aus ernährungswissenschaftlicher Sicht, da es der wohl ungesundeste Nährstoff überhaupt ist. Die Schweiz lagert vergleichsweise beachtliche Mengen an Zucker in Pflichtlagern, angesichts dessen, dass Zucker kein lebensnotwendiger Nährstoff ist im engeren Sinn. Vielmehr dient Zucker durch seine industrielle Bedeutung in der Schweiz der Aufrechterhaltung der Lebensmittelindustrie bei Versorgungsengpässen. Dazu kommt die Rolle als Konservierungsmittel: Mittels Zucker lassen sich jegliche anderweitig in Krisenzeiten noch verfügbare Frischwaren haltbar machen.
Die Ernährungspflichtlager umfassen nicht nur direkt konsumierbare Lebensmittel, sondern auch verarbeitungsbedürftige Produkte. Dies betrifft beispielsweise die Schweinemast: Es wird Futtergetreide in der Menge eingelagert, wie durchschnittlich benötigt wird, um Schweinemastbetriebe in der Schweiz für 3 Monate aufrechtzuerhalten. So könnte auch die Produktion von Fleisch, einer verderblichen Ware, aufrecht erhalten werden in Krisenfällen.
Komplexität Mengengerüst 🚛
Die Mengen werden verbrauchsgesteuert festgelegt und in fixem Jahresrhythmus angepasst. Das heisst, die Zielvorgaben für die Pflichtlager, die Soll-Mengen also, werden auf der Grundlage der vorangehenden drei Jahren berechnet. Auf dieser Grundlage wird ausgerechnet, wie viel Bedarf die Schweiz für einen Zeitraum von zwei bis vier Monate hat. Im Schnitt sind die Pflichtlagermengen nämlich darauf ausgerichtet, die Landesversorgung für (je nach Warengattung) zwei bis vier Monate aufrechtzuerhalten. Wie viel die Schweiz verbraucht, beeinflusst entsprechend den Pflichtlagerbestand der Folgejahre. Dies ist für alle Warengattungen so, mit Ausnahme von Arzneimittel, welche einem eigenen Mechanismus unterliegen.
Überraschendes Produkt auf diesem "nationalen Einkaufszettel": Kaffee ☕️
Nicht nur Getreide, Speiseöl, Futter- und Düngemittel, Saatgut und Treibstoffe, nein auch Kaffee gehört zu den Pflichtlagerprodukten.
Ja, liebe KaffeeliebhaberInnen: Kaffee wird für Mangellagen in Krisenzeiten bewusst eingelagert. Weshalb genau das so ist, finden Sie ganz zu unterst in diesem Blog. Fakt ist, über die Notwendigkeit von Kaffee im Pflichtlagerbestand wurde bereits rege diskutiert in einem innenpolitischen Diskurs.

Auszug aus dem Anhang 2 der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln.
Der Bundesrat schickte das Thema wirtschaftliche Landesversorgung in den Jahren 2019 / 2020 in die Vernehmlassung u.a. mit der Frage, welche Güter überhaupt noch gerechtfertigt als Pflichtlagerbestand eingelagert werden sollen.
Besonders im Fokus standen: Reis und Kaffee.
☕️ Einst als wichtiges Gut der Grundversorgung ursprünglich in den Katalog der Pflichtlagerung augenommen, hielt man Kaffee jüngst nicht mehr für lebenswichtig, weshalb die Pflichtlagerhaltung in Frage gestellt wurde.
🍚Bei Reis kam die Schweiz in Bedrängnis durch Bestimmungen der WTO, da inländisch produzierter Reis bislang kaum berücksichtigt wurde bei der Pflichtlagerfestlegung und seit wenigen Jahren die Schweiz in geringen Mengen Reis produziert. Dies stand dem WTO- Prinzip der Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Gütern entgegen. Angesichts der geringen Mengen inländisch produziertem Reise wurde eine Korrektur für auf dem Markt verfügbaren Reis, unabhängig der Herkunft als angemessen beurteilt.
Dies gilt als Grundprinzip des Pflichtlagersystems: Die Waren werden unabhängig ihrer Herkunft eingelagert, es ist keine Bevorzugung aus aussenhandelspolitischen Gründen zulässig.
Die Vernehmlassung gab unterschiedlichen branchenspezifische Interessen und Positionen von Verbänden, Interessensgemeinschaften, Detailhändern sowie Kantonen und politischen Parteien Raum, welche sich zu den Themenpunkten Kaffee und Reis äusserten.
💬 Dieser lebhafte Diskurs um Kaffee und Reis als Pflichtlagerbestandteil zeigt, wie die Schweiz die Balance innenpolitisch zwischen wirtschaftlichen Interesse einzelner Branchen balanciert, dem Grundauftrag zur Ernährung der Bevölkerung im Krisenfall gerecht wird und dabei die aussenwirtschaftlichen Verpflichtungen völkerrechtlicher Verträge einhält.
Neuer Fokus: Verstärkt auf wirtschaftliche Resilienz und Aufrechterhaltung der Wertschöpfungsketten.
Generell von Interesse ist, dass sich die Argumentation der wirtschaftlichen Landesversorgung offenbar verschoben hat, insbesondere bei landwirtschaftlichen Grundstoffen / Nahrungsmitteln, wie das Beispiel Kaffee aufzeigt: Während ursprünglich der Fokus fast ausschliesslich auf dem Nährwert und der Ernährungssicherheit für die Bevölkerung im Krisenfall lag, wird heute stärker die wirtschaftliche Resilienz und die Aufrechterhaltung wichtiger Wertschöpfungsketten berücksichtigt.
Selbstverständlich soll der Pflichtlagerbestand allen Interessen der gesetzlichen Grundlage gerecht werden, weshalb die Versorgung der Bevölkerung das Grundelement des Pflichtvorrats bleibt.
☕️ 🍚FAZIT: Stand heute gehören Kaffee und Reis nach wie vor zu der Pflichtlagerliste, der nationalen Einkaufsliste für Notvorräte. Der Grund für die Kaffeeeinlagerung ist versorgungspolitischer Natur: Die Schweiz ist ein bedeutender Kaffeehandels- und Verarbeitungsstandort. Von dem wirtschaftlich bedeutenden Rohstoff ist die Schweiz vollumfänglich importabhängig. Durch die hervorragende Lagerfähigkeit können die Lagerkosten vergleichsweise tief gehalten werden und der Entscheid viel zugunsten der Kaffeebefürworter aus, denn der Kaffeekonsum ist nicht zuletzt traditionell in der Schweiz sehr hoch. Die Interessensgemeinschaft (IG) Kaffee Schweiz argumentierte, Kaffee könne die Leistungsfähigkeit und Moral der Bevölkerung fördern 😁, was insbesondere in Krisenzeiten bedeutsam sein könne.
Eine Sorge weniger: Ob sie in Krisenzeiten noch ihren Kaffee trinken können, darüber müssen Sie sich definitiv keine Gedanken mehr machen. Sogar, wenn Sie gerne Zucker darin hätten 😊.
➡️ Wie viel dieses System jährlich kostet, wird hier in diesem Blog nicht erwähnt. Was notwendig ist, hat seinen Preis.
Die Schweizer Bevölkerung darf jedenfalls auf einen ausgeklügelten Mechanismus vertrauen im Ernstfall, so wie der Engpass in der Strasse von Hormus einer war:
🛢️Das BWL hat eine Taskforce in engem Austausch mit der Wirtschaft eröffnet, welche sich intensiv mit der Versorgung der Schweizer Industrie und Bevölkerung befasste im Frühjahr 2026. Dabei hiess es: Das Pflichtlager funktioniere grundsätzlich, so dass die Versorgung mit Treibstoffe und Düngemittel ausreichen dürfte. Diese und vergangene Krisen zeigten, dass es eine Anpassung der Güter bedarf, beispielsweise für Harnstoff, der auf den ersten Blick kaum relevant erscheint. Da moderne Dieselmotoren kaum mehr ohne den Zusatz "Ad Blue" funktionieren, welche zu einem wesentlichen Teil aus Harnstoff hergestellt wird, ist er ein Schlüsselelement für die Versorgungssicherheit.
#Wirtschaftliche Landesversorgung
#Versorgungssicherheit
#HarmonizedSystem
#Tarifierung
#HS-Code
#Zolltarifnummer











